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Gastschützen

Während den regulären Trainingszeiten sind Gastschützen aller Verbände mit gültiger WBK und eigener Waffe im Schützenhaus willkommen.

Gastschützen mit WBK und eigener Waffe

  • Gastschützen haben sich sich vor Trainingebeginn beim Wirtschaftsdienst anzumelden.
  • Die Gebühr pro Schütze beträgt 7,50 € und ist vor Trainingsbeginn beim Wirtschaftsdienst zu begleichen.
  • Vor Trainingsbeginn haben sich die Gastschützen bei der jeweiligen diensthabenden Standaufsicht zu melden.
  • Jeder Gastschützen hat sich im Schießbuch einzutragen, das auf dem jeweiligen Schießstand ausgelegt ist. Pro Schießstand ist ein eigener Eintrag erforderlich.
  • Schusspflaster, Beobachtungsglas, sowie Munition hat der Gastschütze selbst mitzubringen.
  • Scheiben für die meisten gängigen Disziplinen können direkt beim Wirtschaftsdienst erworben werden.
  • Die zugelassen Waffen- und Munitionsarten sind den Aushängen auf den jeweiligen Schießstand als auch auf unserer Übersicht der bei uns geschossenen Disziplinen zu entnehmen.
  • Im Falle eines Verstoßes gegenüber den geltenden Schießstandordnungen bzw. den Anweisungen der verantwortlichen Aufsichtsperson werden Schützen von der Teilnahme am Schießen ausgeschlossen und vom Schießstand verwiesen.

Gastschützen ohne WBK

  • Gerne begrüßen wir am Schießsport Interessierte im Schützenhaus Menzingen für ein Probetraining mit unseren Vereinswaffen.
  • Gastschützen ohne WBK dürfen nur unter einer fachkundlichen Aufsicht und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Waffengesetz (WaffG), Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) als auch unter Einhaltung der Altersvorgaben schießen.
  • Für Nichtschützen ist es ratsam sich vorher persönlich oder telefonisch beim Vorstand zu erkundigen. Für ein Vorgespräch im Schützenhaus Menzingen vereinbaren wir zu den regulären Trainingszeiten nach vorheriger Anmeldung gerne einen Termins.